Prämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum – Beratungsprämie

Die Beratungsprämie soll als Anreiz für die Kommunen dienen, ihr Engagement bei der Aktivierung von Wohnraum im Bestand auszubauen.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Die Beratung zur Immobilie muss von einem Architekten, der Mitglied in einer Architektenkammer ist, durchgeführt werden.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • die Beratung zum Zeitpunkt der Antragstellung stattgefunden hat und mit dem vorgegebenen Beratungsprotokoll dokumentiert wurde,
  • die Beratung zur Immobilie durch einen Architekten, der Mitglied in einer Architektenkammer ist, durchgeführt wurde,
  • die Kommune bei der (Re)Aktivierung von nicht benötigtem Wohnraum und bestehenden Wohnpotentialen aktiv geworden ist. 

Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 – Az.: MLW27-27-179/5 mit Ergänzung vom 01.04.2023 und 01.12.2023 sind zu beachten.

Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

FAQ zur Beratungsprämie

  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.

  • Die Prämie beträgt pauschal 400 € je durchgeführte Beratung.

  • Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung mit dem von der Beratungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.