- Wohnraumoffensive-BW
Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum - Wiedervermietungsprämie
Die Wiedervermietungsprämie soll den Kommunen als Anreiz dienen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Kommunen können zur Durchführung der Beratung oder Vermittlung einen Dritten beauftragen. Die Prämie unterliegt in der Zukunft keiner Zweckbindung.
Zuwendungsvoraussetzungen 2022
- Der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leersteht,
- die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
- das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.
Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 sind zu beachten
Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
FAQ zur Wiedervermietungsprämie
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Wer kann Antragsteller und Zuwendungsempfänger sein?
- Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
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Wie hoch ist die Prämie?
Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je vermieteter Wohnung.
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Gibt es eine Antragsfrist und ist das Programm zeitlich befristet?
Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet.
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Welches Finanzvolumen steht für die Wiedervermietungsprämie zur Verfügung?
Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs Kompetenzzentrum Wohnen BW. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Frau Linda Heizmann
Telefon 0711 6677 3343
Telefon Zentrale 0711 6677 3333
wiedervermietung@landsiedlung.de
Alle Downloads auf einen Blick
2022 Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5
2022 Antragsformular (WORD)