Prämie für die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum - Wiedervermietungsprämie

Die Wiedervermietungsprämie soll den Kommunen als Anreiz dienen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Kommunen können zur Durchführung der Beratung oder Vermittlung einen Dritten beauftragen. Die Prämie unterliegt in der Zukunft keiner Zweckbindung.

Zuwendungsvoraussetzungen 2022

  • Der Wohnraum zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate leersteht,
  • die Vermietung durch eine kommunale Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgt ist,
  • das unbefristete oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristete neue Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht.

Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 sind zu beachten

Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

FAQ zur Wiedervermietungsprämie

    • Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
  • Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je vermieteter Wohnung.

     

  • Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Mietvertrags zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2023 befristet.

  • Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs Kompetenzzentrum Wohnen BW. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 6677 3334
wiedervermietung@landsiedlung.de

Alle Downloads auf einen Blick

2022 Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5
2022 Antragsformular (WORD)