Verfahren

Ziele der Beratung

Mit dem Fördergutschein sollen die Kommunen dabei unterstützt werden,

  • bedarfsgerechte Verfahren und Prozesse zur Flächenentwicklung zu implementieren,
  • städtebauliche und gemeinwohlorientiere Zielsetzungen der Flächenentwicklung abzusichern,
  • politischen Konsens und Planungssicherheit für die Zielsetzungen herzustellen,
  • eine hochwertige Entwicklung konkreter Standorte und Flächen durch Prozess- und Verfahrensqualität zu gewährleisten (auch durch Planung in Varianten und Alernativen),
  • Planungsaufgaben an spezifischen städtebaulichen, architektonischen und gemeinwohlorientierten Qualitäten auszurichten,
  • das weitere Vorgehen bis zur Umsetzung der Flächenentwicklung bzw. des Borhabens rechtlich abzusichern.

Insbesondere folgende Beratungsleistungen sind förderfähig:

  • Beratung zu und Vorbereitung der Aufstellung kommunaler Satzungen im Bereich des Vorkaufsrechts oder des besonderen Städtebaurechts,
  • Vorbereitung und Betreuung von Verfahren der Grundstücksvergabe, z.B. im Erbbaurecht,
  • Vorbereitung, Ausschreibung, Betreuung der Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität (Konzeptvergabe),
  • Vorbereitung, Betreuung, Abwicklung von Wettbewerbsverfahren, z. B. gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013,
  • Vorbereitung, Betreuung, Abwicklung von Mehrfachbeauftragungen,
  • Durchführung begleitender Partizipationsprozesse,
  • Beratung zu und Vorbereitung von politischen Empfehlungen und Beschlüssen zur
    Absicherung der Flächenentwicklung,
  • Dokumentation von Ergebnissen und deren Aufbereitung für eine planungsrechtliche
    Umsetzung.

Dokumentation der Beratungsleistungen

Abschlussbericht

Die Kommune ist verpflichtet, einen Abschlussbericht vorzuhalten. Bestandteil des Abschlussberichtes sind:

  • eine Darstellung der Beratungsergebnisse sowie
  • eine Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen in Bezug auf eine Realisierbarkeit, Qualitätssicherung und konkrete vorhabensbezogene Weiterbearbeitung.

Der Abschlussbericht ist durch das Beratungsunternehmen und die Kommune zu unterzeichnen.