Grundstücksfonds

Der Grundstücksfonds unterstützt diejenigen Kommunen mit Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, die aufgrund ihrer Haushaltslage zumindest vorübergehend nicht in der Lage sind selbst aktiv zu werden.

Die Unterstützung erfolgt in Form eines Zwischenerwerbs.
Das heißt, das Land erwirbt die zum Erwerb stehenden Grundstücke und hält diese für einen zuvor vereinbarten Zeitraum (max. 5 Jahre) im Grundstücksfonds. Innerhalb dieser Zeit kann die Kommune die Voraussetzungen schaffen, dass auf dem Grundstück anteilig der bezahlbare Wohnraum umgesetzt werden kann und den Erwerb des Grundstücks planen.

Zum Zeitpunkt der Veräußerung haben die Kommunen zudem die Möglichkeit, den Verkaufspreis selbst mitzugestalten. Entsprechend des jeweiligen Anteils an gemeinwohlorientierter Wohnbebauung, kann eine verbilligte Abgabe des Grundstücks unter Berücksichtigung des Haushalt- und Beihilferechts an die Kommune erfolgen.

Verwaltet wird der Grundstücksfonds von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Für die Kommunen ist die Tätigkeit der Landsiedlung im Rahmen des Grundstücksfonds kostenfrei.
Anfragen können an den unten aufgeführten Kontakt gestellt werden.

Fragen und Antworten zum Grundstücksfonds

  • Die Grundstücke innerhalb des Grundstücksfonds werden im Auftrag des Landes von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH erworben, die die Verwaltung des Grundstücksfonds übernimmt.

  • Städte, Gemeinden, Landkreise

  • Das Angebot des Grundstücksfonds ist an Kommunen gerichtet, die einen nachweisbaren Bedarf an bezahlbarem Wohnraum haben und aufgrund ihrer zumindest vorübergehenden finanziellen Situation nicht in der Lage sind, den Erwerb selbst zu tätigen.

  • Das bebaute oder unbebaute Grundstück muss für die Realisierung von Wohnraum geeignet sein. In Betracht kommen Grundstücke, für die bereits Baurecht besteht oder in absehbarer Zeit (max. 5 Jahren) Baurecht geschaffen werden kann.

  • Die Anfrage zum Grundstücksfonds soll schriftlich (per Brief, Telefax oder E-Mail) erfolgen.
    Um das Vorliegen der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Grundstücksfonds gleich prüfen zu können, benötigt die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH die im Merkblatt zum Grundstücksfonds (Checkliste) aufgeführten Unterlagen und Informationen.
    Bitte beachten Sie hierbei die Handreichung zur Antragsberechtigung beim Grundstücksfonds.

  • Nach Eingang der Anfrage erfolgt eine Formalprüfung, in deren Rahmen die Grundvoraussetzungen geprüft werden. Liegen alle Grundvoraussetzungen vor, führt die Landsiedlung - mit der Kommune zusammen- die Detailprüfung des Vorhabens durch.
    Im Rahmen der Detailprüfung wird geklärt, ob auf Grundlage der Planungsabsichten der Kommune, eine gemeinwohlorientierte Wohnbebauung auf dem Grundstück möglich ist, ob die Grundstückseigentümer zum Verkauf bereit sind und ob ein späterer Erwerb durch die Kommune realistisch ist. Bei der Beantwortung dieser Fragestellungen unterstützt die Landsiedlung die Kommune gerne.

  • Die „Haltefrist“ soll den Zeitraum umfassen, den die Kommune benötigt, um die Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Bebauung zu schaffen. Sie soll in der Regel drei Jahre andauern, insgesamt jedoch, auch nach Verlängerung, fünf Jahre nicht überschreiten.

  • Die Kommune kann die Preisgestaltung selbst mitgestalten. Je höher der Anteil an gemeinwohlorientierter Bebauung auf dem Grundstück ist, desto höher kann auch die Reduktion ausgehend vom aktuellen Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Verkaufs ausfallen.

  • Der Begriff „gemeinwohlorientierte Bebauung“ umfasst die gesamte Bandbreite des bezahlbaren Wohnraums: sozialgebundener Mietwohnraum, frei finanzierte bezahlbare / preisgünstige Mietwohnungen und preisgünstige Eigentumswohnungen.

  • Der Grundstücksfonds verfügt über ein Volumen von 100 Millionen Euro.