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Fördergutscheine Kompetenzzentrum Wohnen BW

Um die Kommunen ganzheitlich bei der Schaffung und Aktivierung von bezahlbarem Wohnraum zu unterstützen, bietet das Land Baden-Württemberg den Kommunen im Rahmen des Förderprogramms "Kompetenzzentrum Wohnen BW (Bezahlbar Wohnen - Beratung für Kommunen)" Fördergutscheine an. Mit den Fördergutscheinen fördert das Land Beratungsleistungen, die in die tatsächliche Errichtung und Aktivierung von bezahlbarem Wohnraum münden sollen.

Das umfassende Instrumentarium besteht aus vier Modulen, die von der Bürgerbeteiligung und Grundlagenermittlung bis hin zur Flächenentwicklung, alle wichtigen Planungs- und Umsetzungsschritte einer Maßnahme abdecken.

Die Kommunen können flexibel und individuell entscheiden, welche Beratungsleistungen für ihre Maßnahme in Frage kommen.

Die Beratungsleistungen werden vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zu 80 % gefördert.*

Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, die Bewilligungsstelle des Förderprogramms ist, steht den Kommunen während des gesamten Prozesses kostenlos als Ansprechpartner zur Seite.

*Es gelten je Modul Förderhöchstgrenzen

Eine grobe Skizze zum ­Ablauf des Förderverfahrens finden Sie hier.

FAQ zum Kompetenzzentrum Wohnen BW

  • Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, die als Beliehene des Landes Baden-Württemberg tätig ist.

  • Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.

  • Die Inanspruchnahme des Förderprogramms setzt voraus, dass die Kommune die Basisberatung des Kompetenzzentrums Wohnen BW in Anspruch genommen hat und den kommunalen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum dargelegt hat.

  • Es sind Beratungsleistungen förderfähig, die den entsprechend Nummer 1.2 der Förderhinweise vom 1. Juli 2024 definierten Förderzielen dienen. Einen Überblick über mögliche Beratungsleistungen und über die Beratungsziele erhalten Sie hier.

  • Die förderfähigen Beratungsleistungen dürfen ausschließlich von Unternehmen erbracht werden, die ihre Expertise anhand von mindestens zwei Referenzprojekten nachweisen. Die Kommune hat dies für eventuelle Prüfzwecke zu dokumentieren. Ein Nachweis gegenüber der Bewilligungsstelle ist nur auf Nachfrage zu erbringen. Vertragsbestandteil der Beratungsleistung ist die Erstellung eines Abschlussberichts entsprechend Nummer 7.4 der Förderhinweise vom 1. Juli 2024.

  • Die Fördergutscheine gelten je Modul. Sie können mehrfach in Anspruch genommen werden sowie innerhalb eines Moduls flexibel für mehrere Beratungsleistungen eingesetzt werden.

  • Doppelförderungen sind ausgeschlossen.

    Im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungsgebieten sind Kosten, die im Rahmen der Aufstellung von städtebaulichen Entwicklungs- und integrierten Entwicklungskonzepten gem. Ziff. 11.3 StBauFR oder für Maßnahmen der Vorbereitung der Erneuerung (§ 140 Nummer 1 bis 6 und § 141 BauGB) gem. Ziff. 8 StBauFR entstehen, einschließlich Aktivitäten zur Bürgerbeteiligung, nicht förderfähig.

Ihre Ansprechpartnerin

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Tel.: 0711 6677 3333
kompetenzzentrum-wohnen@landsiedlung.de

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Förderhinweise vom 1. Juli 2024 - Az.: MLW27 - 183/11/7
Anlage "Förderziele und Beratungsleistungen"
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