Die Wiedervermietungsprämie soll den Kommunen als Anreiz dienen, leerstehenden Wohnraum wieder dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen im Bereich der Beratung und/oder Vermittlung aktiv werden. Kommunen können zur Durchführung der Beratung oder Vermittlung einen Dritten beauftragen. Die Prämie unterliegt in der Zukunft keiner Zweckbindung.
Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 mit Ergänzung vom 01.04.2023 und 01.12.2023 sind zu beachten
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Es handelt sich um eine Erfolgsprämie, die keiner weiteren in die Zukunft gerichteten Zweckbindung unterliegt. Die Kommune kann nach Verbuchung der Prämie im kommunalen Haushalt über die Verwendung der Wiedervermietungsprämie frei entscheiden. Sie hat somit die Möglichkeit, mit anderen Akteuren, die bereits in diesem Bereich tätig sind, Kooperationen einzugehen und diese oder auch Vermieter von der Wiedervermietungsprämie profitieren zu lassen (z.B. durch kommunale Prämienprogramme).
Die Prämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je vermieteter Wohnung.
Anträge sind innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Die Wiedervermietungsprämie ist Bestandteil des Prämienkatalogs Kompetenzzentrum Wohnen BW. Hierfür stehen Mittel in Höhe von 4 Mio. € zur Verfügung.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 6677 3333
wiedervermietung@landsiedlung.de
Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 mit Ergänzung vom 01.04.2023 und 01.12.2023
Antragsformular