Der Wohnflächenbonus BW soll als Anreiz für die Kommunen dienen, freiwilligen Wohnungswechsel zu fördern, Umzugskreisläufe anzustoßen und untergenutzten Wohnraum für eine größere Anzahl von Menschen verfügbar zu machen.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine kommunale Aktivität erfolgt ist. Der Wohnungswechsel in untergenutztem Wohnraum im Mietsegment muss innerhalb des Gemeindegebietes initiiert werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 – Az.: MLW27-27-179/5 mit letztmaliger Ergänzung vom 07.05.2025 sind zu beachten.
Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Für die Umzugshandlung wird bei einer Wohnflächenreduzierung um mindestens 15 Quadratmeter eine Grundprämie in Höhe von 3.000 Euro bewilligt. Bei darüberhinausgehender Reduzierung der Wohnfläche erfolgt ein zusätzlicher Flächenbonus von 100 Euro pro Quadratmeter zusätzlich reduzierter Wohnfläche.
Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des neuen Mietverhältnisses auf dem von der Bewilligungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 6677 3333
kompetenzzentrum-wohnen@landsiedlung.de
Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 mit letztmaliger Ergänzung vom 07.05.2025
Antragsformular