Die Beratungsprämie soll als Anreiz für die Kommunen dienen, ihr Engagement bei der Aktivierung von Wohnraum im Bestand auszubauen.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine kommunale Aktivität erfolgt ist. Die Beratung zur Immobilie muss von einem Architekten, der Mitglied in einer Architektenkammer ist, durchgeführt werden.
Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderhinweise zum Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW vom 20.12.2021 – Az.: MLW27-27-179/5 mit letztmaliger Aktualisierung vom 07.05.2025 sind zu beachten.
Antrag- und Bewilligungsstelle ist die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.
Grober Ablauf der Beratungsprämie. Wenn die Kommune eine Aktivität durchführt, die dazu führt, dass sich Eigentümer einer Immobilie durch einen Architekten beraten lassen, kann die Kommune bei der Landsiedlung einen Antrag stellen. Die Landsiedlung prüft den Antrag und zahlt nach Vorliegen der Voraussetzungen die Prämie aus.
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Interkommunale Kooperationen sind möglich. In diesem Fall ist eine projektverantwortliche Kommune zu benennen.
Die Prämie beträgt pauschal 400 € je durchgeführte Beratung.
Anträge sind innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Beratung mit dem von der Beratungsstelle auf ihrer Internetseite veröffentlichten Formular zu stellen. Das Förderprogramm ist bis zum 31.12.2026 befristet.
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 6677 3333
kompetenzzentrum-wohnen@landsiedlung.de
Förderhinweise vom 20.12.2021 Az.: MLW27-27-179/5 mit letztmaliger Aktualisierung vom 07.05.2025
Beratungsprotokoll (WORD)
Informationen zur Beratung
Antragsformular