Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH ist bemüht, ihre Webseite www.wohnraumoffensive-bw.de im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand: 19. September 2025
1. Stand der Vereinbarung
Die Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Alternativtexte: das Titelbild hat unzureichende oder fehlende Alternativtexte.
- Strukturelemente: Überschriften und Listen sind teilweise nicht korrekt als solche ausgezeichnet.
- Kontrastverhältnisse: Texte und Bedienelemente haben teilweise nicht ausreichenden Farbkontrast.
- Schriftgrafiken: Die Seite enthält Schriftgrafiken ohne barrierefreie Alternative.
- Tastaturbedienung: Das Hauptmenü ist nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Sprunglinks & Regionen: Es fehlen Strukturelemente zum Überspringen wiederkehrender Inhalte.
- Linkzweck im Kontext: Der Dateityp von PDF-Dokumenten wird im Linktext nicht kenntlich gemacht.
- Fokus sichtbar: Bei Akkordeon-Elementen ist der Tastaturfokus nicht sichtbar.
- Gebärdensprache (§ 10 Abs. 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0): Auf der Website fehlen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
- Leichte Sprache (§ 10 Abs. 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0): Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vollständig und entsprechen nicht den Anforderungen.
- Barrierefreiheit von Dokumenten (§ 2 Satz 2 L-BGG-DVO): Das PDF-Dokument „Flyer_Praemienkatalog.pdf“ entspricht nicht dem PDF/UA-Standard.
- Fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit (§§ 3–8 L-BGG-DVO): Diese Erklärung war bisher nicht veröffentlicht.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Es wird derzeit keine unverhältnismäßige Belastung geltend gemacht.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Diese Erklärung wurde am 30.04.2025 erstellt.
- Methode der Bewertung: Die Erklärung basiert auf einer umfassenden Bewertung durch eine manuelle BITV-Selbstbewertung gemäß § 4 Abs. 2 L-BGG-DVO sowie auf den Ergebnissen eines externen Prüfberichts.
- Die Erklärung wurde zuletzt am 06.06.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, nutzen Sie bitte die folgende Rückmeldefunktion.
Zuständige Kontaktstelle
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Herzogstr. 6A
70176 Stuttgart
info@landsiedlung.de
Telefon 0711 6677-0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die oben genannte Kontaktstelle wenden. Sollte innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung erfolgen, können Sie die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg als Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit kontaktieren:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit
Adalbert-Stifter-Straße 105
70437 Stuttgart
ueberwachungsstelle@drv-bw.de
ueberwachungsstelle@drv-bw.de-mail.de
www.bw-medial-barrierefrei.de
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Hinweis: Es wird auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG hingewiesen.