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Ausschreibung der Beratungsleistungen

Pro Beratungsmodul steht den Kommunen ein Pool qualifizierter Beratungsunternehmen zur Verfügung.
Die Beratungsunternehmen konnten sich im Herbst 2020 auf die zweistufige EU-weite Ausschreibung des Ministeriums bewerben.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat mit Beratungsunternehmen, welche sich für die Beratungsleistungen des Kompetenzzentrums Wohnen BW qualifiziert haben, Rahmenvereinbarungen abgeschlossen.
Die 1. Stufe des vorgeschriebenen Vergabeverfahrens ist damit bereits abgeschlossen.

Diese Rahmenvereinbarungen berechtigen die Kommunen über einen Mini-Wettbewerb (2. Stufe des Vergabeverfahrens) Einzelaufträge vereinfacht abzurufen.
Das Kompetenzzentrum Wohnen BW stellt für die Durchführung des Mini-Wettbewerbs alle erforderlichen Vordrucke, welche verwendet werden müssen, zur Verfügung.

Damit auch bei der Durchführung des Mini-Wettbewerbs keine Verzögerungen – z. B. aufgrund personeller Engpässe – entstehen, bietet das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen den Kommunen an, den Mini-Wettbewerb im Auftrag und im Namen der Kommune durchzuführen.

Kommunen können je nach Bedarf das Angebot des Ministeriums kostenfrei in Anspruch nehmen.

FAQ zum Mini-Wettbewerb

  • Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen führt den Mini-Wettbewerb kostenfrei für die Kommunen durch.

  • Da es sich um die Vergabe von Beratungsleistungen handelt, ist die Kommune angehalten eine Ausschreibung durchzuführen.
    Durch die Präqualifikation der Beratungsunternehmen kann die Kommune beim Durchführen des Mini-Wettbewerbs auf die Beratungsunternehmen des jeweiligen Pools zurückgreifen. Beim Vorliegen der Voraussetzungen einer Direktvergabe, kann auch der Auftrag direkt an ein Beratungsunternehmen des jeweiligen Pools erteilt werden.

  • Um eine Zuwendung nach dem Förderprogramm "Kompetenzzentrum Wohnen BW (Bezahlbar Wohnen - Beratung für Kommunen) zu erhalten, ist es erforderlich für die Erbringung der Leistung ein Beratungsunternehmen aus dem Pool zu beauftragen. Hierbei ist der Verfahrensleitfaden Mini-Wettbewerb vom 10.12.2020 nebst Anlagen und der Verfahrensleitfaden zur Vergabe von Rahmenvereinbarungen nebst Anlagen vom 29.09.2020 zu beachten.
    Die Unterlagen erhalten die Kommunen von der Landsiedlung Baden-Württmberg GmbH.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Laura Pichl
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Tel.: 0711 6677 3334
kompetenzzentrum-wohnen@landsiedlung.de