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Einheitlicher Ansprechpartner

Als Eingangstor in das Förderprogramm und somit in die Beratungsmodule erhalten interessierte Kommunen eine kostenfreie Basis-Beratung.
Diese wird von der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH im Auftrag des Ministeriums durchgeführt.

Die kostenlose Basis-Beratung gibt den Kommunen einen Gesamtüberblick über das Förderprogramm, die möglichen Beratungsleistungen und -Inhalte sowie einen Überblick über das Förderverfahren selbst.

Neben der Durchführung der Basis-Beratung erfolgt eine entsprechende Ermittlung (Plausibilitäts-Check) des kommunalen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum.
Die Absichten der Kommunen und des Gemeinderats sind in Form eines Gemeinderatbeschlusses darzulegen.

Mit diesen drei Bausteinen wird gewährleistet, dass das Förderprogramm bedarfsgerecht eingesetzt wird und diejenigen Kommunen unterstützt werden, die den kommunalen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum haben und ihr Angebot an Wohnraum aufbauen möchten.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Durchlaufs in die einzelnen Beratungsmodule begleitet – auf Wunsch der Kommune – die Landsiedlung in ihrer Rolle als Lotse die Kommunen während des gesamten Prozesses.
Aufgabe des Lotsen ist es, den Durchlauf zeitlich zu optimieren und insgesamt die Beratungsleistungen zielorientiert zu organisieren.

FAQ zum Einheitlilchen Ansprechpartner

  • Das Vorliegen eines örtlichen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum in einer Kommune kann auf die im Formular "Plausibilitäts-Quick-Check" aufgeführten Anhaltspunkte gestützt werden. Die genannten Parameter müssen nicht alle kumulativ erfüllt sein, sondern können bereits in Zweierkombination ein guter überschlägiger Gradmesser für einen vorhanden Bedarf sein.
    Die Kommunen legen bitte dieses Formular ausgefüllt der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vor.

  • Aus dem Gemeinderatsbeschluss sollte der Wille der Kommune und des Gemeinderats zur Schaffung des bezahlbaren Wohnraums hervorgehen.
    Der Grundsatzbeschluss muss nicht maßnahmenbezogen beschlossen werden.
    Kommunen können sich beim Formulieren des Beschlussvorschlags an dem Vordruck "Grundsatzbeschluss-Entwurf" orientieren oder diesen Vordruck verwenden. Die Kommunen legen bitte den Beschluss als Kopie der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vor.

  • Um die Voraussetzungen aus den Förderhinweisen vom 29.12.2021 - Az: 5-2700-014 Ziff. 4 zu erfüllen, sollte die Basis-Beratung mindestens einmal von der Kommune in Anspruch genommen werden.
    Die Basis-Beratung umfasst bei Bedarf mehrere Beratungsgespräche.
    Für eine Beratung während des Prozesses steht den Kommunen der Lotse als Ansprechpartner zur Verfügung.
    Termine können bei der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vereinbart werden.
     

  • Die Zulassungsbesätitgung zum Förderprogramm erhalten Kommunen, die die Voraussetzungen aus den Förderhinweisen vom 29.12.2020 - Az: 5-2700-014 Ziff. 4.1 erfüllt haben. Hierzu zählt der Abschluss der Basis-Beratung, das Nachweisen des kommunalen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum und die Vorlage des Grundsatzbeschlusses.

Ihre Ansprechpartnerin

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH
Telefon 0711 66 77 3333
kompetenzzentrum-wohnen@landsiedlung.de

Alle Downloads auf einen Blick

Vordruck Plausibilitäts-Quick-Check
Vordruck Gemeinderatsbeschluss